Auch im Jahr 2020 werden parallel zu den Verhandlungen zur Errichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) befristet bis zum 31.12.2020 nochmals Mittel zur Verfügung gestellt. Zur Initiierung von Begegnungen und zur Förderung von deutsch-griechischem Jugend- und Fachkräfteaustausch können Mittel aus dem Sonderprogramm beantragt werden.
Die Förderkriterien entsprechen den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP)* vom 12.10.2016 mit ergänzenden Regelungen.
Alle Hinweise zu förderbaren Programmen, den Programmanforderungen, der Dauer von Jugendbegegnungen, der Zahl und dem Alter der Teilnehmenden und zur Höhe der Förderung können den Förderinformationen 2020 (PDF-Datei) entnommen werden.
Anträge können jederzeit beim BMFSFJ (Referat 504) gestellt werden.
Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen sind, können die Anträge ausnahmsweise direkt an das BMFSFJ richten.
Die erforderlichen Antragsformulare stehen zur Verfügung unter http://www.bmfsfj.de
Quelle: BMFSFJ
Ein Gedanke zu “Sonderprogramm wird 2020 fortgesetzt”