Der Weg zum Deutsch-Griechischen Jugendwerk ist ein Marathon. Aber die Zielgerade ist in Sicht, heißt es aus dem Bundesfamilienministerium. Das Jugendwerk wird seine Arbeit, trotz aller Schwierigkeiten zum 1. April 2021 aufnehmen. Wie geht es zwischenzeitlich weiter?
Um Trägern die Möglichkeit zu geben, für die ersten Monate 2021 Austauschmaßnahmen zu planen, können Anträge für Maßnahmen, die bis einschließlich Ende April 2021 beginnen, auf der Basis des Sonderprogramms des Jahres 2020 im Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gestellt werden.
Nutzen Sie bei Ihren Planungen auch die Möglichkeit, online mit Ihrem griechischen Partner in Kontakt zu bleiben. Kosten für Online Treffen können im Rahmen der bestehenden Regelungen über Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss bis zu 1.000 € bei einem Eigenanteil von 10 Prozent gefördert werden (Formblatt A 3K).
Ab 1. Mai 2021 neue Förderrichtlinien
Für alle später geplanten Programme müssen die Anträge bis 01.05.2021 auf Basis der neuen Förderrichtlinien des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) gestellt werden. Da der Aufsichtsrat des Jugendwerks die Richtlinien verabschieden muss, können die Antragsmodalitäten erst im Laufe des Monats März übermittelt werden.
Das BMFSFJ bittet, alle Anträge über Ihre Zentralstellen zu stellen und schreibt, dass es diesen für alle nicht ganz einfachen Übergang sehr bedauere.
Auch wenn im Moment durch das Infektionsrisiko nicht viele Begegnungen zwischen jungen Deutschen und Griechen stattfinden, hoffe das BMFSFJ, dass sich bald – neben den digitalen Formaten, die derzeit durchgeführt und gefördert werden – wieder junge Menschen aus Griechenland und Deutschland real treffen können und damit die Möglichkeit haben, trotz aller mit der Pandemie verbunden Belastungen, ihre Zukunft zu gestalten.
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Quelle: BMFSFJ