Im kommenden Jahr wird der deutsch-griechische Jugend- und Fachkräfteaustausch auch weiterhin gefördert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – kurz BMFSFJ – hat nun die Förderungskriterien bekannt gegeben.
Grundlage
Die Einrichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) wird in den europapolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages besonders hervorgehoben und ist ein wichtiges politisches Anliegen.
Parallel zu den Verhandlungen zur Errichtung des Jugendwerks soll der deutsch-griechische Jugendaustausch erweitert und intensiviert werden. Zur Initiierung von Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit Griechenland werden im Vorfeld der Errichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks, befristet bis 31.12.2017, weiterhin Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt.
Die Förderkriterien entsprechen den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 12.10.2016 mit ergänzenden Regelungen.
Förderbare Programme
Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und griechischen Jugendgruppen.
Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit (entsprechend VI.2.2 RL-KJP) werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen. Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und griechischen Teilnehmenden beziehen:
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- Programme der kulturellen Jugendbildung
- Programme der sportlichen Jugendbildung unter Einbeziehung landeskundlicher Elemente
- Programme der gewerkschaftlichen Jugendarbeit
- Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten
- Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit
Nicht gefördert werden können:
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- einseitige Studienreisen
- Rundreisen oder Kurzprogramme mit touristischem Einschlag
- Chor-, Orchester- und Konzertreisen ohne Begegnung oder gemeinsame Aktivitäten mit einer Partnergruppe
- sportliche Wettbewerbe
- Maßnahmen mit universitären/schulischen Zwecken
Programmanforderungen
Die inhaltlichen Vorgaben der RL-KJP gelten auch für das Sonderprogramm und sind zu beachten.
Dies bedeutet insbesondere: Art und Inhalt der Programme müssen sich an den Zielen der internationalen Jugendarbeit (Nr. III.5 RL-KJP) orientieren.
Das Programm muss gemeinsame Aktivitäten mit einem griechischen Partner, mit dem ein längerfristiger Austausch gepflegt bzw. angestrebt wird, beinhalten. Dies bedeutet Gegenseitigkeit – bezogen auf die Programmart, die Zahl der Begegnungen im In- und Aus- land und die Zahl der Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden müssen in geeigneter Form auf die Begegnung vorbereitet werden. Nach Abschluss der Maßnahme sollte eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen werden.
Zwischen der deutschen und der griechischen Partnergruppe muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt werden; hierzu sollte vor allem eine konkrete Abstimmung über Teilnehmerkreis, Programminhalte, Lernziele, Arbeitsmethoden und Themen erfolgen.
Dauer von Jugendbegegnungen
Im Interesse einer intensiven Begegnung werden Jugendbegegnungen aus dem deutsch- griechischen Sonderprogramm nur gefördert, wenn sie mindestens 5 Tage (incl. der An- und Abreisetage) dauern.
Zahl und Alter der Teilnehmenden an Jugendbegegnungen
Die Zahl der deutschen und griechischen Teilnehmenden soll ausgeglichen sein.
Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Generell werden bei überwiegend minderjährigen Teilnehmenden für 10 Jugendliche 2 Begleitpersonen anerkannt. Für die Förderung von Teilnehmenden gelten ein Mindestalter von 8 und ein Höchstalter von 26 Jahren.
Höhe der Förderung
Maßnahmen in Deutschland:
Für die Förderung der Teilnehmenden aus Deutschland und Griechenland an Programmen in Deutschland gelten die in den RL-KJP festgelegten Sätze (bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen bzw. 40 € für Fachkräfteprogramme).
Darüber hinaus können Honorare für Dolmetschende bis zu 305 € pro Programmtag beantragt werden.
Der Fahrt-/Flugkostenzuschuss für Teilnehmende aus Griechenland an Programmen in Deutschland beträgt 0,12 € je Entfernungskilometer.
Maßnahmen in Griechenland:
Die mögliche Zuwendung für Teilnehmende aus Deutschland an Programmen in Griechenland beträgt bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen und 40 € für die Teilnehmenden an Fachkräfteprogrammen.
Für die Vor- und Nachbereitung können Zuschläge für Jugendbegegnungen in Griechenland in Höhe von 30 € pro Teilnehmenden (höchstens 300 € je Maßnahme) und für Fachkräftepro- gramme in Griechenland in Höhe von 50 € pro Teilnehmenden (höchstens 500 € je Maßnahme) beantragt werden.
Der Fahr-/Flugkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland an Programmen in Griechenland beträgt 0,12 € je Entfernungskilometer.
Förderungs- und Antragsverfahren
Anträge können 2017 jederzeit beim BMFSJ (Referat 504) gestellt werden. Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen sind, können die Anträge ausnahmsweise direkt an das BMFSJ richten.
Die erforderlichen Antragsformulare stehen unter diesem Link auf der Ministeriums-Homepage zur Verfügung.
Quelle: BMFSJ
Ein Gedanke zu “Sonderprogramm zur Förderung wird fortgesetzt”