Förderungen für Jugend-Austausch noch 2015 nutzen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Möglichkeiten zur Förderung von Deutsch-Griechischen Jugend-Austauschprojekten – über das SONDERPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG VON DEUTSCH-GRIECHISCHEM JUGENDAUSTAUSCH 2015

Die Einrichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) wird in den europapolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages besonders hervorgehoben und ist ein wichtiges politisches Anliegen. Parallel zu den Verhandlungen zur Errichtungen des Jugendwerks soll der deutsch-griechische Jugendaustausch erweitert und intensiviert werden. Für das Jahr 2015 stehen hierfür im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 16.01.2012.

FÖRDERBARE PROGRAMME

Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und griechischen Jugendgruppen. Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit gemäß Nr. III.4.1.2 RL-KJP* werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen.

Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und griechischen Teilnehmenden beziehen:

  • Programme der kulturellen Jugendbildung,
  • Programme der sportlichen Jugendbildung unter Einbeziehung landeskundlicher Elemente,
  • Programme der gewerkschaftlichen Jugendarbeit,
  • Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten
  • Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit

Nicht gefördert werden:

  • einseitige Studienreisen
  • Rundreisen oder Kurzprogramme mit touristischem Einschlag
  • Chor-, Orchester- und Konzertreisen ohne Begegnung oder gemeinsame Aktivitäten mit einer Partnergruppe
  • sportliche Wettbewerbe

 

PROGRAMMANFORDERUNGEN

Die inhaltlichen Vorgaben der RL-KJP sind zu beachten.

Dies bedeutet insbesondere:

  • Art und Inhalt der Programme müssen sich an den Zielen der internationalen Jugendarbeit (Nr. II.16 RL-KJP) orientieren.
  • Das Programm muss gemeinsame Aktivitäten mit einem griechischen Partner, mit dem ein längerfristiger Austausch gepflegt bzw. angestrebt wird, beinhalten.
  • Gegenseitigkeit – bezogen auf die Programmart, die Zahl der Begegnungen im In- und Ausland und die Zahl der Teilnehmenden
  • Die Teilnehmenden müssen in geeigneter Form auf die Begegnung vorbereitet werden. Nach Abschluss der Maßnahme sollte eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen werden.
  • Zwischen der deutschen und der griechischen Partnergruppe muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt werden; hierzu sollte vor allem eine konkrete Abstimmung über Teilnehmerkreis, Programminhalte, Lernziele, Arbeitsmethoden und Themen erfolgen.

 

DAUER VON JUGENDBEGEGNUNGEN

Im Interesse einer intensiven Begegnung werden Jugendbegegnungen aus dem deutsch-griechischen Sonderprogramm nur gefördert, wenn sie mindestens 5 Tage betragen.

 

ZAHL UND ALTER DER TEILNEHMENDEN AN JUGENDBEGEGNUNGEN

Die Zahl der deutschen und griechischen Teilnehmenden soll ausgeglichen sein. Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Generell werden bei überwiegend minderjährigen Teilnehmenden für 10 Jugendliche 2 Begleitpersonen anerkannt.

Für die Förderung von Teilnehmenden gelten ein Mindestalter von 12 und ein Höchstalter von 26 Jahren.

 

HÖHE DER FÖRDERUNG

Für die Förderung der deutschen und griechischen Teilnehmenden an Programmen in Deutschland gelten die in den RL-KJP* festgelegten Sätze (bis zu 20 € je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen bzw. 35 € für Fachprogramme).

Für die Vor- und Nachbereitung können Zuschläge für Jugendbegegnungen in Griechenland in Höhe von 26 € pro Teilnehmenden (höchstens 383 € je Maßnahme) und für Fachkräfteprogramme in Griechenland in Höhe von 51 € pro Teilnehmenden (höchstens 511 € je Maßnahme) beantragt werden.

Der Fahr-/Flugkostenzuschuss für deutschen Teilnehmenden an Programmen in Griechenland beträgt 0,12 € je Entfernungskilometer.

Ein Zuschuss aus Mitteln des KJP zu den Aufenthaltskosten in Griechenland ist nicht möglich.

 

FÖRDERUNGS- UND ANTRAGSVERFAHREN

Anträge können 2015 jederzeit dem BMFSFJ Referat 504 vorgelegt werden.

Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen sind, können die Anträge in diesem Jahr ausnahmsweise direkt an das BMFSFJ einreichen.

Die erforderlichen Antragsformulare sind unter:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=3520.html

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