Neues FAQ des DGJW

Quelle: DGJW

Programmarten und Anträge

❓Welche Programmarten können gefördert werden? 
Das DGJW fördert deutsch-griechische Projekte, das heißt Projekte, die gemeinsam von einer griechischen und einer deutschen Partnergruppe durchgeführt werden. Konkreter: 

– Begegnungen von Jugendlichen zwischen 12 und 29 Jahren 

– Fachprogramme (Zusammenarbeit und Austausch von Fachkräften, die sich in der Jugendarbeit engagieren) 

– Trilaterale Programme (mit Teilnehmer*innen aus Deutschland, Griechenland und einem Drittland) 

– Praktika und Hospitationen 

– Kleinprojekte (siehe unten) 

Ein Projekt, also eine sogenannte Jugendbegegnung, darf eine Dauer von 5 (bei Fachkräfteprogrammen 4) bis 30 Tagen haben. Ein Projekt darf nicht dem Tourismus dienen. Es muss ungefähr die gleiche Zahl von Teilnehmer*innen aus beiden Ländern dabei sein (bei Jugendbegegnungen mindestens 5).

Wer ist antragsberechtigt? 
Anträge können von Trägern (Einzelantragstellern und Zentralstellen mit Zuständigkeit für mehrere Einzelantragsteller) in Deutschland und Griechenland gestellt werden, die als juristische Person in der Lage sind, die rechtliche, fachliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen und die administrativen Voraussetzungen zur verwaltungsmäßigen Abwicklung zu erfüllen. Der Antrag wird gemeinsam durch den deutschen und den griechischen Träger gestellt. 

❓Was sind Kleinprojekte? 
Kleinprojekte sind Aktivitäten, die gemäß unseren Richtlinien nicht als Jugendbegegnung oder Fachkräfteprogramm beantragt werden können, aber dem deutsch-griechischen Jugendaustausch in besonderer Weise dienen. 

Die Kleinprojekte sollen die (schon bewilligten oder noch nicht bewilligten) deutsch-griechischen Austauschprogramme von Jugendlichen unterstützen. Sie können eine Förderung in Höhe von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen. 

Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Die Anträge können ohne Frist laufend gestellt werden. Für diese Anträge ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig. 

Meistens werden Kleinprojekte im Rahmen schon bewilligter Projekte extra angemeldet. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Jugendbegegnung kreieren die Teilnehmer*innen aus Deutschland und Griechenland gemeinsam ein Graffito. Danach wollen sie als Erinnerung ihr Werk auf T-Shirts drucken. Die Finanzierung dieses Anliegens kann als Kleinprojekt beantragt werden. 

Kleinprojekte können auch digital durchgeführt werden (siehe unten). 

❓An wen wenden sich deutsche und griechische Träger, um ein Kleinprojekt zu beantragen? 
Die deutschen Träger wenden sich an die zuständige Zentralstelle, die griechischen Träger wenden sich direkt an das DGJW. 

❓Können Onlineprojekte gefördert werden? 
Onlineprojekte können gefördert werden. Es gibt zwei Kategorien von Onlineprojekten: 

1. Online oder Hybride Jugendbegegnung 

Bei den hybriden Jugendbegegnungen trifft sich die deutsche Gruppe in Deutschland vor Ort, die griechische Gruppe in Griechenland vor Ort und die beiden Gruppen treffen sich online, um zusammen zu arbeiten. Bei den online Jugendbegegnungen treffen sich alle Teilnehmer*innen online. 

Förderkriterien für diese Onlineprojekte: 

  • Mindestdauer 4 Tage, diese müssen nicht aufeinander folgen 
  • Ein Programmtag umfasst mindestens 2 Stunden gemeinsamen Programms 
  • Mindestens 50% des Programms werden gemeinsam online durchgeführt. Die verbleibende Zeit kann auch in den nationalen Gruppen gearbeitet werden. 
  • Für die hybriden Jugendbegegnungen gelten die Finanzierungsbeträge, die auch für die Präsenz-Jugendbegegnungen gelten (siehe Tabelle unten). Sowohl der deutsche als auch der griechische Träger gelten als Gastgeber. 

Zusätzlich werden für die technische Unterstützung der Jugendbegegnung bis zu 60 Euro pro Tag gemeinsamen Programms bereitgestellt. 

2. Online Kleinprojekte 

Für Online Kleinprojekte gelten die entsprechenden Konditionen: Sie können eine Förderung von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen. Deren Finanzierung kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- Und Finanzierungsplan beantragt werden. Die Anträge können ohne Frist laufend gestellt werden. Für diese Anträge ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig. 

❓Können Hybridprojekte, teils online teils vor Ort, gefördert werden? 

Ja, Sie können solche Projekte realisieren (siehe oben, Frage zu Onlineprojekten). 

Antragstellung

❓Wo muss der Antrag gestellt werden? 
Anträge für schulische Projekte sowie Projekte des Sports werden beim DGJW Büro Thessaloniki gestellt. Alle außerschulischen Projekte sowie Jugendaustausch-Fachprogramme werden beim DGJW Büro Leipzig beantragt. Kleinprojekte (siehe oben) können bei beiden DGJW-Büros beantragt werden. 

❓Wann muss der Antrag durch eine Zentralstelle gestellt werden? 
Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die in Deutschland mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind die ersten Ansprechpartner für deutsche Träger, die einen Antrag beim DGJW stellen wollen und können beim DGJW Sammelanträge für die Träger in ihrer Zuständigkeit einreichen. Wer nicht weiß, welche Zentralstelle für die eigene Organisation zuständig ist, kann dies beim DGJW erfragen. 

Anträge für Projekte des Sports werden beim DGJW Büro Thessaloniki durch die zuständigen Zentralstelle gestellt. 

Alle außerschulischen Projekte sowie Jugendaustausch-Fachprogramme werden beim DGJW Büro Leipzig durch die zuständigen Zentralstelle beantragt. 

Anträge für schulische Projekte, die in Griechenland stattfinden, werden beim DGJW Büro Thessaloniki gestellt. 

Anträge für schulische Projekte, die in Deutschland stattfinden, werden beim DGJW Büro Thessaloniki durch die zuständigen Zentralstelle gestellt. 

Kleinprojekte (siehe oben) können bei beiden DGJW-Büros (entweder in Leipzig oder in Thessaloniki) durch die zuständigen Zentralstelle, in den Fällen, bei denen das möglich ist) beantragt werden. 

Anträge für Praktika oder Hospitationen können bei beiden DGJW-Büros durch die zuständigen Zentralstelle gestellt werden. 

❓In welcher Sprache stellen wir den Antrag? 
Unser Antrag ist zweisprachig. Unsere Büros in Leipzig und Thessaloniki arbeiten bilingual (Deutsch/Griechisch). Die Antragsteller aus Deutschland füllen die Teile des Antrags, die sie betreffen, auf Deutsch aus, die griechischen Antragsteller auf Griechisch. Wir empfehlen die Teile, die gemeinsam von beiden Projektpartnern ausgefüllt werden (z.B. Projektbeschreibung), auch auf Deutsch auszufüllen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden? 
Der Antrag muss bis zum 1. November des vorherigen Jahres gestellt werden. Falls das Jugendwerk über Restmittel verfügt, können auch darüber hinaus Projekte beantragt werden, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Für diese Programme gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts. Im Jahr 2022 stehen Restmittel zur Verfügung, das heißt Sie können noch Fördermittel für Projekte, die in diesem Jahr durchgeführt werden, beantragen. 

Anträge für Onlineprojekte müssen bis spätestens drei Monate vor Durchführung des Programms beantragt werden. 

Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos und ohne Antragsfrist mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Es ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig. 

Wird der Antrag über eine Zentralstelle eingereicht, gelten die Fristen der jeweiligen Zentralstelle, deswegen empfehlen wir Ihnen, immer mit dem deutschen Träger wegen der Antragsfrist in Kontakt zu blieben. 

Wird der Antrag per Post oder E-Mail gestellt? 
Per Post. Das Datum des Poststempels gilt als Datum der Antragstellung. 

Sind neben dem Antragsformular noch weitere Unterlagen erforderlich? 
1. Das Programm (siehe Antragsformular) 

2. Ein Ausdruck der Reisestrecke (z.B. Google Maps), für die Sie eine Förderung beantragen 

3. Der griechische Träger muss eine Kopie der Satzung, das Protokoll der jüngsten Vorstandssitzung oder einen Nachweis dafür, wer den Träger vertritt und rechtsverbindlich im Namen des Trägers zeichnen kann und den Steuerbescheid des vergangenen Jahrs schicken. 

Dürfen wir mehr als einen Antrag stellen? 
Ja, Sie können mehr als einen Antrag stellen. Jeder Antrag ist ein Programm, ein Austausch. 

Wie viele Anträge sind nötig, wenn zwei Reisen/Austausche geplant sind (ein Teil des Programms in Deutschland und ein Teil in Griechenland, Besuch, Gegenbesuch)? 
Zwei Anträge sind nötig, da es sich dabei um zwei Maßnahmen handelt. 

Wird eine digitale Unterschrift akzeptiert? 
Wir können zurzeit keine Projekte ohne das Vorliegen der originalen Unterschrift bewilligen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, falls es zu Problemen und Verzögerungen kommt. 

Ist eine Kofinanzierung aus anderen Quellen möglich? 
Eine Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich. Sollte die Kofinanzierung genehmigt werden, ist sie dem DGJW mitzuteilen. Jeder Antrag zu Kofinanzierung durch andere Programme oder andere, bilaterale Jugendwerke wird einzeln geprüft. Ausgeschlossen sind Kofinanzierungen durch das Auswärtiges Amt und den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). 


Teilnehmer*innen 

Wie alt sollten die Teilnehmer*innen sein? 
Teilnehmen können alle jungen Menschen in Deutschland und Griechenland im Alter von 12 Jahren bis 29 Jahren. 

Können Teilnehmer*innen, die keine griechische oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen auch gefördert werden? 
Ja, solange die Teilnehmer*innen ihren Wohnort in Deutschland oder Griechenland und das Recht ins Ausland zu reisen haben. 

Zuschussarten und Höhe der Förderung 

Wie hoch sind die Förderungen, die man beim DGJW beantragen kann? 
Die Grundlage für die Finanzierung durch das DGJW sind die Förderrichtlinien.

Die Finanzierung durch das DGJW wird ausschließlich als Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuschussempfängers und als Teilfinanzierung gegeben. Sie deckt nicht die Gesamtkosten des Projekts. 

Förderung der Programmkosten* Bis max. Corona-Zuschuss für Programme vom 1.1. bis 30.9.2022 
Unterbringung in Familien 20€ 15€ *pro Teilnehmer*in pro Programmtag 
Unterbringung in Hostels, Hotels, Zeltlagern 35€ 15€ *pro Teilnehmer*in pro Programmtag 
Sprachmittlung und/oder Sprachanimation 150€
Förderung der Reisekosten 0,12€/km0,3€/km 
Zuschuss Vorbereitung und Auswertung pro Projekt und pro Träger 300€ 
Verwaltungskostenzuschuss für Zentralstellen 100€ 
*pro Teilnehmer*in pro gemeinsamen Programmtag 

Wer bekommt den Fahrkostenzuschuss und wer den Zuschuss für die Tagessätze? 
Die Fahrkostenzuschüsse (0,12 €/km pro Teilnehmer*in) sind grundsätzlich Bestandteil des gemeinsamen Antrags und werden an die Organisation ausgezahlt, die reist (Gast) und die auch zuständig für die Organisation dieser Reise ist. Die Kontodaten müssen entweder im Antrag ausgefüllt oder gesondert an das DGJW übermittelt werden. Der Fahrkostenzuschuss ist für die Reise der Gäste von dem Sitz des Trägers zu dem Ort, wo das Programm durchgeführt wird, vorgesehen. Der Gastgeber erhält die Tagessätze für die Unterkunft für die gesamte Gruppe, da er die Verantwortung für den Aufenthalt und das Programm im Gastland hat. 

Wie wird der Fahrkostenzuschuss berechnet? 
Der Fahrkostenzuschuss wird pro Teilnehmer*in und pro Kilometer berechnet. Grundlage für die Berechnung ist die einfache Entfernung zwischen Heimatort und dem Ort der Begegnung. Es ist dem Antrag einen Ausdruck der Wegstrecke beizufügen. 

Wer darf den Zuschuss für die Vorbereitung und Auswertung der Projekte im eigenen Land? 
Die Förderung für die Vorbereitung und die Auswertung des Projekts (in Höhe von max. 300 Euro) darf jeder Träger für Projekte, die in dem Land stattfinden, in dem sich sein Sitz befindet, beantragen. Die Förderung ist für Aktionen vorgesehen, die der Vorbereitung und der Auswertung des Programms dienen. Das heißt sowohl der Gastgeber-Träger als auch der Gast-Träger dürfen sie beantragen (jeder ein Mal pro Projekt). Damit ist die jeweilige Vor- und Nachbereitung sowohl des Gastes als auch des Gastgebers im jeweiligen Heimatland, in Abweichung von einer gemeinsamen bilateralen Vorbereitung an einem Ort, gemeint. Die anfallenden Kosten für die Vorbereitung und Auswertung müssen im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens belegt werden. Unsere Förderrichtlinien schreiben nicht vor, wie die Vorbereitung und Auswertung von Programmen durchgeführt werden muss. Sie kann, unabhängig von der diesjährigen Corona Problematik, online durchgeführt werden. Die maximale Dauer für die Vorbereitung und die Auswertung von Projekten beträgt drei Tage. 

Gemeinsame, längere Vorbereitungen und Auswertungen eines Projekts können als Fachkräfteaustausch gesondert beantragt werden. 

Wie wird die Haftung der bewilligten Mittel zwischen den Trägern geregelt? 
Die Zuwendungsnehmer haften nur für die Mittel, die ihnen jeweils bewilligt werden, weil sie die entsprechenden Kosten tragen, also in der Regel die Reisenden für den Beitrag zu den Reisekosten und die Gastgebenden für die Programmkosten. Der Träger, der den Zuschuss für die Vorbereitung und die Auswertung beantragt, ist zudem für diesen verantwortlich (siehe vorherige Frage). 

Wer darf den Verwaltungskostenzuschuss beantragen? 
Die Zentralstellen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft agieren und die Anträge ihrer Mitglieder dem DGJW weiterleiten, dürfen den Verwaltungskostenzuschuss beantragen. Derzeit gibt es in Griechenland keine vergleichbaren Strukturen. 

Nach der Bewilligung eines Projekts

Wann findet die Auszahlung der Fördermittel statt? 
Nach der Bewilligung des Projekts bekommen Sie von uns alle nötigen Unterlagen für die Auszahlung. Sie haben die Möglichkeit nach der Bewilligung bis zu 80 Prozent der Bewilligungssumme abzurufen. Um das zu machen, schicken Sie uns elektronisch (eingescannt) und mindestens vier Woche vor der Durchführung des Programms den „Antrag zu Mittelabruf“, den wir Ihnen nach der Bewilligung zur Verfügung stellen. Bitte bewahren Sie das Original auf. Das müssen Sie uns nach der Durchführung des Programms zusammen mit den anderen Verwendungsnachweisen zuschicken. 

Was passiert, wenn sich die Daten des Antrags geändert haben? 
Falls sich das Datum, der Durchführungsort oder die Teilnehmer*innenzahl signifikant verändert, sind Sie verpflichtet, uns zu informieren, bevor das Programm durchgeführt wird. Es reicht aus, wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren. 

Welche Unterlagen sind für die finale Auszahlung der Fördermittel nötig? 

  • die Belegliste mit einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben 
  • die Teilnehmer*innenliste (mit eigenständigen Unterschriften von beiden Seiten) 
  • das Original des Mittelabrufs des Vorschusses (sofern das ausgezahlt wurde) 
  • der Sachbericht 
  • der ausgefüllten Prüfbogen 
  • der Honorarvertrag und die Rechnung des Sprachmittlers und/oder für die Sprachanimation 
  • das tatsächlich durchgeführte Programm
  • Nachweis der Nutzung des Förderlogos des DGJW
  • Wenn vom DGJW angefordert: bestimmte Belege oder weitere Unterlagen 

Alle oben genannten Vorlagen bekommen Sie mit der Bewilligung vom DGJW zugeschickt. 

Die teilnehmenden Träger sind verpflichtet diese Verwendungsnachweise innerhalb von zwei Monaten nach der Durchführung des Projekts an uns per Post zu schicken. Die Zentralstellen regeln ihre Fristen gesondert. 

Trilaterale Projekte

Welche Kosten werden für das Drittland in Deutschland und Griechenland übernommen? 
Den Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gibt es bei trilateralen Projekten für alle Teilnehmer*innen in Deutschland und Griechenland. Bei trilateralen Programmen werden die Tagessätze für alle Teilnehmer*innen an den Gastgeber-Träger in Deutschland oder Griechenland ausgezahlt. Fahrkostenzuschüsse erhalten lediglich die Deutsche Teilnehmer*innen bei Maßnahmen in Griechenland und/oder die griechischen Teilnehmer*innen bei Maßnahmen in Deutschland. Die Teilnehmer*innen aus einem Drittland erhalten keinen Fahrkostenzuschuss durch das DGJW. Maßnahmen in einem Drittland können durch das DGJW nicht gefördert werden. 

Allgemeine Fragen 

Was sind Personen der Sprachmittlung? 
Das sind Personen, die die Kommunikation zwischen den Teilnehmer*innen ermöglichen, indem sie von einer Sprache in eine andere übertragen, übersetzen, dolmetschen. Das DGJW stellt dem Träger bis zu 150 Euro/Tag für die Ausgaben der Sprachmittlung zur Verfügung. 

❓Was ist Sprachanimation? 
Sprachanimation ist eine spielerische Methode, die im Kontext der non-formalen Bildung entwickelt wurde. Sie soll den Teilnehmer*innen dabei helfen, Sprachbarrieren abzubauen und sie dazu motivieren, neue Kommunikationsstrategien anzuwenden. Hier finden Sie eine Arbeitshilfe zu digitalen Sprachanimation von IJAB

❓Gibt es wegen der Corona-Pandemie einen Zuschuss zur Finanzierung der Corona-Tests?
Offensichtlich wird uns die Corona-Pandemie 2022 weiterhin beschäftigen. Damit Sie die erhöhten Ausgaben, die wegen der vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen notwendig sind, wie zum Beispiel die Durchführung von Corona-Tests, bewältigen können, gewähren wir einen Corona-Zuschuss und erhöhen vorläufig die maximale Fördersumme für Projekte, die zwischen 01.01.2022 und 30.09.2022 durchgeführt werden (siehe Frage zu Zuschussarten und Höhe der Förderung). Anders als 2021 wird kein zusätzlicher Zuschuss für die Ausgaben für die Corona-Tests gewährt. Diese Ausgaben können Sie in die Belegliste mit den Ausgaben des Programms ausführen. 

❓Können Stornokosten wegen der Corona-Pandemie abgerechnet werden? 
Die vorliegende Stornoregelung gilt im Jahr 2022 für die Projekte, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen und für die dem DGJW bzw. der Zentralstelle ein vollständiger Antrag (inkl. Unterschriften aller Projektpartner) vorgelegt und spätestens vier Wochen vor Beginn des Projekts eine Absage mitgeteilt wurde. Die Stornokosten gelten maximal bis zur Höhe der Bewilligung zu den Programm-/Reisekosten und nur sofern belegt wird, dass die entsprechenden Ausgaben getätigt wurden, ohne Stornierungsmöglichkeit und/oder die Möglichkeit auf einen Gutschein. 

• Bei Online-Projekten besteht kein Stornoanspruch. 

• Im Falle von hybriden Projekten können die Programmteile vor Ort bei nötigen und unaufschiebbaren Programmkosten im Rahmen der Storno-Regelung berücksichtigt werden. 

❓Darf ich als Träger einen Teil der Finanzierung für Betriebskosten / Personalkosten nutzen? 
Nein, das ist nicht erlaubt. Wir finanzieren ausschließlich Jugendaustausch-Programme und wir decken keine Personalkosten. Die Summe der Finanzierung muss ausschließlich für die Reise, die Durchführung des Programms sowie für die Unterkunft genutzt werden. 

❓Wir suchen nach einem Projektpartner in Deutschland oder in Griechenland. Können Sie uns helfen? 
Wir bemühen uns, solche Anfragen zu bedienen. Mit Sicherheit werden wir in der Zukunft unser Netzwerk weiter aufbauen. Sie können uns Ihre Anfrage schicken und sobald ein Träger, der im gleichen Bereich wie Sie aktiv ist, Interesse daran hat, stellen wir gerne den Kontakt zu Ihnen her. Agorayouth.com hat zudem eine Karte mit im Jugend- und Fachkräfteaustausch engagierten Organisationen in beiden Ländern erarbeitet.

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