Infos zum Sonderprogramm im Jahr 2019

Parallel zu den Verhandlungen zur Errichtung des Jugendwerks soll der deutsch-griechische Jugendaustausch erweitert und intensiviert werden. Zur Initiierung von Begegnungen werden befristet bis zum 31.12.2019 weiterhin Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Förderung von deutsch-griechischem Jugend- und Fachkräfteaustausch zur Verfügung gestellt. 

FÖRDERBARE PROGRAMME
Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und
griechischen Jugendgruppen.
Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit (entsprechend VI.2.2 RL-KJP*)
werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem
Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen.

Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit
gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und griechischen Teilnehmenden
beziehen:
• Programme der kulturellen Jugendbildung,
• Programme der sportlichen Jugendbildung unter Einbeziehung
landeskundlicher Elemente,
• Programme der gewerkschaftlichen Jugendarbeit,
• Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten,
• Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit

Nicht gefördert werden können:
• einseitige Studienreisen
• Rundreisen oder Kurzprogramme mit touristischem Einschlag
• Chor-, Orchester- und Konzertreisen ohne Begegnung oder gemeinsame
Aktivitäten mit einer Partnergruppe
• sportliche Wettbewerbe
• Maßnahmen mit universitären/schulischen Zwecken

PROGRAMMANFORDERUNGEN
Die inhaltlichen Vorgaben der RL-KJP* gelten auch für das Sonderprogramm und sind
zu beachten. Dies bedeutet insbesondere:
Art und Inhalt der Programme müssen sich an den Zielen der internationalen
Jugendarbeit (Nr. III.5 RL-KJP) orientieren.
Das Programm muss gemeinsame Aktivitäten mit einem griechischen Partner, mit
dem ein längerfristiger Austausch gepflegt bzw. angestrebt wird, beinhalten. Dies bedeutet Gegenseitigkeit – bezogen auf die Programmart, die Zahl der Begegnungen
im In- und Ausland und die Zahl der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden müssen in geeigneter Form auf die Begegnung vorbereitet werden. Nach Abschluss der Maßnahme sollte eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen
werden.

Zwischen der deutschen und der griechischen Partnergruppe muss rechtzeitig ein
gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt werden; hierzu sollte vor allem
eine konkrete Abstimmung über Teilnehmerkreis, Programminhalte, Lernziele,
Arbeitsmethoden und Themen erfolgen.

DAUER VON JUGENDBEGEGNUNGEN
Im Interesse einer intensiven Begegnung werden Jugendbegegnungen aus dem
deutsch-griechischen Sonderprogramm nur gefördert, wenn sie mindestens 5 Tage
(incl. der An- und Abreisetage) dauern.

ZAHL UND ALTER DER TEILNEHMENDEN AN JUGENDBEGEGNUNGEN
Die Zahl der deutschen und griechischen Teilnehmenden soll ausgeglichen sein.
Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in einem angemessenen
Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Generell werden bei überwiegend
minderjährigen Teilnehmenden für 10 Jugendliche 2 Begleitpersonen anerkannt.
Für die Förderung von Teilnehmenden gelten ein Mindestalter von 8 und ein
Höchstalter von 26 Jahren.

HÖHE DER FÖRDERUNG
Maßnahmen in Deutschland:
Für die Förderung der Teilnehmenden aus Deutschland und Griechenland an
Programmen in Deutschland gelten die in den RL-KJP* festgelegten Sätze (bis zu 24 €
je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen bzw. 40 € für Fachkräfteprogramme).
Darüber hinaus können Honorare für Dolmetschende bis zu 305 € pro Programmtag
beantragt werden.
Der Fahrt-/Flugkostenzuschuss für Teilnehmende aus Griechenland an Programmen
in Deutschland beträgt 0,12 € je Entfernungskilometer.

Maßnahmen in Griechenland:
Die mögliche Zuwendung für Teilnehmende aus Deutschland an Programmen in
Griechenland beträgt bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen
und 40 € für die Teilnehmenden an Fachkräfteprogrammen.
Für die Vor- und Nachbereitung können Zuschläge für Jugendbegegnungen in
Griechenland in Höhe von 30 € pro Teilnehmenden (höchstens 300 € je Maßnahme)
und für Fachkräfteprogramme in Griechenland in Höhe von 50 € pro Teilnehmenden
(höchstens 500 € je Maßnahme) beantragt werden.
Der Fahr-/Flugkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland an Programmen in
Griechenland beträgt 0,12 € je Entfernungskilometer.

FÖRDERUNGS- UND ANTRAGSVERFAHREN
Anträge können 2019 auch während der vorläufigen Haushaltsführung jederzeit beim
BMFSFJ (Referat 504) gestellt werden.
Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen
sind, können die Anträge ausnahmsweise direkt an das BMFSFJ richten.

Quelle: BMFSFJ

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